Hinweise
Mail an das Team der modularen Qualifizierung
Zielgruppe
Unser Modulangebot ist für staatliche und kommunale Beamtinnen und Beamte geeignet.
Veranstaltungsort und -dauer
Die Module finden an den Fachbereichen Allgemeine Innere Verwaltung in Hof, Finanzwesen in Herrsching a. Ammersee, Sozialverwaltung in Wasserburg a. Inn, dem Bildungszentrum der Bayerischen Staatsregierung St. Quirin am Tegernsee und ggf. auch an anderen Orten statt.
Modulbeginn und -ende differieren je nach Veranstaltungsort sowie Dozenteneinsatz. Am Anreisetag beginnt das Modul in der Regel zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. Der konkrete zeitliche Ablauf ist aus dem Einladungsschreiben ersichtlich.
Anschriften der Veranstaltungsorte der modularen Qualifizierung (mQ)
Anschriften Veranstaltungsorte mQ
Referenten
Bei allen Veranstaltungen referieren hauptamtliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Hochschule für den öffentlichen Dienst sowie externe Referentinnen und Referenten.
Anmeldung
Zentrale E-Mail (Modulare Qualifizierung):
Anmeldungen können nur elektronisch per E-Mail unter Verwendung des Anmeldeformulars von den Personalstellen vorgenommen werden. Wir bitten Sie, uns die Anmeldungen nur auf diesem Weg zu übermitteln, um den organisatorischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Um Rückfragen zu vermeiden, füllen Sie die Anmeldung bitte vollständig aus.
Bitte achten Sie darauf, dass wir für jede Person, die angemeldet werden soll, ein gesondertes Anmeldeformular benötigen. Soll diese Person mehrere Module besuchen, tragen Sie bitte alle Module in dieses Anmeldeformular ein.
Termine
Die Termine für die Veranstaltungen können Sie unter Modulübersicht einsehen.
Einladung
Einladungsschreiben werden baldmöglichst übersandt; spätestens vier Wochen vor Modulbeginn erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.
Anreise
Die Anreise kann am ersten Veranstaltungstag oder auch am Vorabend des ersten Veranstaltungstags erfolgen. Sollte eine Anreise am Vorabend des ersten Veranstaltungstags geplant sein, bitten wir bereits bei der Anmeldung um einen Hinweis.
Prüfungsmodul
Es wird empfohlen, vor dem Prüfungsmodul alle anderen Module zu besuchen. Die Grundkenntnisse, die für die Absolvierung des Prüfungsmoduls benötigt werden, ergeben sich aus den Modulbeschreibungen, die sich im Downloadbereich auf unserer Homepage befinden. In der ModQV ist in den §§ 5 Abs. 1 Satz 3 sowie 6 Abs. 3 Satz 2 nachzulesen, dass Prüfungsgegenstand die Inhalte des Prüfungsmoduls sind und diese anhand der fachlichen Kenntnisse, des Verständnisses des Erlernten und der methodischen Handlungsfähigkeit überprüft werden.
online-Modul
Informationen zu den online-Modulen finden Sie hier:
Seminarunterlagen
Seminarunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Der vorherige Versand ist nicht möglich.
Hilfsmittel
Die zugelassenen Hilfsmittel finden Sie hier:
Teilnahmebescheinigung, Hinweis zum Datenschutz
Eine Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt werden, wenn durch den/die Dozenten die erfolgreiche Teilnahme festgestellt wurde. Fehlzeiten innerhalb einer Maßnahme dürfen nicht vorliegen. Die Bescheinigung wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Seminarende per Post an die zuständige Personalstelle versandt.
Die erforderlichen Personaldaten entnehmen wir dem Anmeldeformular. Die Daten werden zur internen Organisation der Module von uns auch automatisiert verarbeitet.
Datenschutzhinweise
Unterbringung und Verpflegung
Für die Unterbringungen an den Fachbereichen und im Bildungszentrum St. Quirin stehen Einzelzimmer zur Verfügung. Die Verpflegung erfolgt in den dort vorhandenen Verpflegungsbetrieben.
In den Fällen, in denen Module an anderen Orten (z.B. in München) angeboten werden, kann in der Regel keine Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind in diesen Fällen mit den Reisekosten abzurechnen.
Im Ausnahmefall kann es dazu kommen, dass auch am Fachbereich in Hof keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann. Hotels in Hof finden Sie hier.
Kosten
Die HföD ist eine staatliche Einrichtung. Bei den zu erhebenden Kosten unterscheiden wir deshalb zwischen Teilnehmern aus dem staatlichen und aus anderen Bereichen.
Für Staatsbedienstete werden keine Gebühren erhoben.
Für Teilnehmer anderer Dienstherren werden Kosten nach der Verordnung über die Erstattung der Kosten für die Ausbildung und Fortbildung an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (ErstattungsVO BayFHVR) erhoben.