Diplom-Finanzwirt/-in FH (Steuer)
Das Ziel Ihres Studiums ist die sachkundige "Amtsprüfung" im Finanzamt, die eigenverantwortlich Steuerbescheide erlässt. Dazu müssen Sie imstande sein, wirtschaftlich zu denken, Sachverhalte zu ermitteln und selbstverständlich das gesamte Steuerrecht gut zu kennen.
Die "Betriebsprüfung" kontrolliert die Buchführung und die sonstigen Angaben der Steuerpflichtigen im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung.
Später können Sie als "Sachgebietsleitung" die Arbeit einer Gruppe nachgeordneter Kolleginnen und Kollegen organisieren und koordinieren.
Schließlich besteht die Möglichkeit, für Spezialaufgaben im Bayerischen Landesamt für Steuern und im Ministerium verwendet zu werden.
Demgemäß liegt der Schwerpunkt des Studiums auf dem Steuerrecht: Einkommensteuer-, Lohn-, Gewerbe-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer dominieren zusammen mit dem Bilanzsteuerrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem betrieblichen Rechnungswesen. Zum Verständnis gehören natürlich auch Privatrecht (Bürgerliches und Handelsrecht), Wirtschaftswissenschaften sowie Staats- und Verwaltungsrecht. Zur Vorbereitung auf eine selbst organisierte, verantwortungsvolle Tätigkeit gehören außerdem Informations- und Wissensmanagement sowie Arbeitsorganisation und Sozialwissenschaften.