Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Reihe häufig gestellter Fragen und Antworten. Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen in der Verwaltung gern.


Der Fachbereich bietet zwei Studiengänge an, und zwar

  • für die Tätigkeit als Rechtspfleger(in) bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
  • für die Tätigkeit im Vollzugsverwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten

Das Studium dauert insgesamt drei Jahre, die sich auf 20 Monate und 1 Woche Fachstudium (für beide Fachrichtungen) und 15 Monate 3 Wochen Praktikum (für die Fachrichtung Rechtspflege bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, für die Fachrichtung Justizvollzug bei Justizvollzugsanstalten) verteilen. Es finden je zwei Fachstudiengänge und zwei Praktika statt, die in Intervallen abwechseln (duales Studium). 

Einzelheiten zum Berufsbild 


Regelbewerber benötigen gemäß Art. 7 Abs. 1 LlbG

  • die unbeschränkte Fachhochschulreife,
  • die fachgebundene Hochschulreife,
  • die allgemeine Hochschulreife oder
  • einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder die Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der HföD (Beratungsgespräche an der HföD werden üblicherweise erst nach einem Einstellungsangebot durch die Einstellungsbehörden veranlasst und sind daher für die Teilnahme am Auswahlverfahren noch nicht erforderlich.)

Eine Teilnahme am Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene ist möglich, wenn der geforderte Schulabschluss zwar noch nicht erlangt, jedoch zu erwarten ist, dass er bis zum Einstellungszeitpunkt erworben wird.


Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene wird alljährlich im Oktober für die Einstellung zum 1. September des darauf folgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses veranstaltet.

Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren (Termine, Ablauf, Einstellungsbehörden) und die Anmeldung sind auf der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses ersichtlich.

Wichtig: Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule ist nicht möglich.

Rechtspflege:

Für die spätere Einstellung in den Rechtspflegerdienst sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig.

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für den Rechtspflegerdienst wird ferner ein Strukturiertes Interview als ergänzendes Auswahlverfahren durchgeführt.

Justizvollzug:

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Nachwuchsbedarfs können Neueinstellungen nur in unregelmäßigen Abständen vorgenommen werden, in der Regel alle 2 Jahre.

Die Bewerberinnen und Bewerbern für den Justizvollzugsverwaltungsdienst werden zu einem Einstellungsgespräch eingeladen.

Nähere Auskünfte zu den aktuellen Einstellungsmöglichkeiten können jederzeit auch telefonisch bei der Bayerischen Justizvollzugsakademie in Straubing erholt werden (Tel.: 09421/545-305 oder -401).


Die Anmeldung wird für die Studierenden der Fachrichtung Rechtspflege von den jeweiligen Präsidenten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg oder Bamberg vorgenommen.

Die Studierenden der Fachrichtung Justizvollzug werden vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz gemeldet.

Sie selbst müssen nichts unternehmen.


Für die Studiengänge Rechtspflege bzw. Justizvollzug wird von den Studierenden keine Studiengebühr erhoben.


Die Lehrveranstaltungen liegen schwerpunktmäßig auf dem Vormittag. Sie beginnen in der Regel um 7.55 / 8.10 Uhr und enden um 12.55 / 13.10 Uhr.

Klausurbesprechungen, mündliche Zwischenprüfungen während der Fachtheorien und Seminare werden in der Regel nachmittags abgehalten. Dagegen finden Vorlesungen oder Arbeitsgemeinschaften nur in Ausnahmefällen am Nachmittag statt.


Den Studiengruppen in der Fachrichtung Rechtspflege gehören normalerweise im Vorlesungsbetrieb rund 25 bis 50 Studierende pro Hörsaal an. In den Arbeitsgemeinschaften werden kleinere Gruppen mit rund 15 bis 20 Studierenden gebildet.

In der Fachrichtung Justizvollzug werden je nach Bedarf nur alle zwei Jahre ca. 10 bis 20 Studierende eingestellt, die eine eigene Studiengruppe bilden.

In Zeiten verstärkter Einstellung (seit 2023) können die Zahlen höher sein.


In fast allen Bereichen des Campus ist W-LAN verfügbar, das über eigene Notebooks genutzt werden kann. Auch in den Unterkunftsgebäuden besteht in jedem Zimmer eine kostenfreie W-LAN-Verbindung.

Im Internetraum des Fachbereichs befinden sich vier PC-Einheiten mit einem Laserdrucker und Internetanschluss, die nach Maßgabe der Hausordnung für persönliche wie dienstliche Zwecke kostenlos verwendet werden können.


Studienanfänger können sich jederzeit den Fachbereich ansehen; es ist zu empfehlen, einen individuellen Termin mit der Studienkanzlei zu vereinbaren.

Im Übrigen bieten wir alljährlich einen „Tag der offenen Tür“ an, dessen jeweiliger Termin rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben wird. Der nächste Termin ist für Frühjahr 2025 geplant.


Ein Anspruch auf die amtliche Unterbringung durch den Fachbereich besteht nur während der Fachstudienabschnitte und in der Zeit der Rechtspflegerprüfung. Weiter vorausgesetzt ist, dass die Entfernung zwischen Heimatadresse und Fachbereich 30 km (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BayTGV, Art. 4 Abs. 3 Satz 2 BayUKG) übersteigt. Grundlage hierfür die kürzeste verkehrsübliche Wegstrecke – berechnet durch Google maps. Dieses Verfahren wird auch von der Reisekostenabrechnungsstelle verwendet.

Die Zimmervergabe erfolgt durch die Hochschulverwaltung. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie. Die Unterbringung erfolgt soweit möglich in Einzelzimmern. Aufgrund der aktuell sehr hohen Studierendenzahlen ist teilweise eine Unterbringung außerhalb des Fachbereichs, nach Absprache in einigen Fällen auch eine Zweibettzimmerbelegung erforderlich.

Für die Verpflegung steht auf dem Campus eine Mensa zur Verfügung. Essensteilnahme ist bei Inanspruchnahme der Unterbringung am Fachbereich grundsätzlich Pflicht. Man kann zwischen einem fleischhaltigen und einem vegetarischen Hauptgericht wählen. Die aktuellen Speisepläne hängen im Hauptgebäude aus und werden über ILIAS bekanntgegeben. Darüber hinaus gibt es zur Selbstverpflegung kleine Gemeinschaftsküchen in den Unterkunftsgebäuden.

Während des Studiums erhalten die Studierenden Anwärterbezüge ab 1.11.2024 monatlich in Höhe von 1.513,85 Euro (Grundbetrag brutto).


Jedes Unterkunftszimmer ist einfach möbliert und verfügt über ein Waschbecken, siehe auch hier. 

Gegenstände des persönlichen Bedarfs (incl. Bettdecke/Kissen und Bettwäsche) sind selbst mitzubringen. Auch ein eigener Laptop, ein Notebook oder ein Tablet ist wichtig, damit man auf die teils nur in elektronischer Form verfügbaren Lernunterlagen zugreifen bzw. an digitalen Unterrichtsangeboten teilnehmen kann..

Im Übrigen erhalten die Studienanfänger rechtzeitig vor Studienbeginn ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.