Qualifikationsprüfung
Informationen zur Rechtspflegerprüfung
Der schriftliche Teil der nächsten Qualifikationsprüfung findet ab Mitte Juni 2025 statt. In dieser Zeit wird an acht Tagen je eine Klausuraufgabe mit einer Dauer von fünf Stunden zu bearbeiten.
Im Anschluss daran folgt zeitnah die mündliche Prüfung. Details sind der Ausschreibung des StMJ zu entnehmen, die rechtzeitig vor der Prüfung an die Studierenden bekanntgegeben wird.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer die vorgeschriebenen Studienabschnitte und die praktischen Abschnitte erfolgreich absolviert hat.
Die Gesamtprüfungsnote wird aus den Ergebnissen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung gebildet, und zwar aus den schriftlich erzielten Bewertungen und den Noten der mündlichen Prüfung.
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer eine Gesamtprüfungsnote schlechter als "ausreichend" erhalten hat oder wenn mehr als die Hälfte der Einzelnoten schlechter als mit „ausreichend“ bewertet wurde.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Prüfungen enthält die Ausbildungsordnung Justiz vom 16. Juni 2016 (GVBl. S. 123): ZAPO-J
Ergänzend gilt die Allgemeine Prüfungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76): APO
Hilfsmittel und Kommentierung
Während des Studiums und bei der Prüfung sind nur bestimmte Hilfsmittel zugelassen, die sich aus der Bekanntmachung über Hilfsmittel für die Rechtspflegerprüfung ergeben.
Häufig gestellte Fragen zur Kommentierung der Hilfsmittel hat das StMJ hier beantwortet.